DAS BUCH DER KÖNIGREICHE

Universelles Fantasy Pen-and-Paper Rollenspiel Setting

Münzwesen, Zölle und Steuern

Zahlungsmittel und Abgaben im Königreich Teros-Saral

Umrechnungstabelle für Münzen
Eine Goldmünze
(zehn Gramm Gold)
=zehn Silbermünzen
Eine Silbermünze
(zehn Gramm Silber)
=zehn Bronzemünzen
Eine Bronzemünze
(zehn Gramm Bronze)
=zehn Kupfermünzen
Eine Kupfermünze
(zehn Gramm Kupfer)
=zehn Zinnmünzen
Eine Zinnmünze
(zehn Gramm Zinn)

Bereits vor Gründung des Königreichs Teros-Saral gab es im Lande Münzprägungen: zumeist sehr primitive Prägungen mit Stempel und Hammer durch lokale Machthaber. Der Anfang eines einheitlichen Münzsystems und das Prägen aufwendiger Münzen ist für das Jahr 146 v. G. d. K. verzeichnet: mit der Prägung einer Goldmünze als Triumph des Sieges der Stadt Teros über die Stadt Brias. Praktischerweise konnte dafür auf das Gold der Besiegten zurückgegriffen werden. Von dieser Briasmünze sind heute nur noch sehr wenige Exemplare erhalten und von einigen Sammlern sehr begehrt. Nach Gründung des Königreichs nahm die Weiterentwicklung des Münzwesens enorm an Fahrt auf, da der prosperierende Handel dieses erforderte. Jeder König wollte dieser seinen eigenen Stempel aufsetzen und ließ neue Münzen anfertigen. Über die Jahrhunderte sind manche Prägungen extrem selten geworden, während andere auch nach Jahrhunderten immer noch häufig anzufinden sind. Zu besonderen Anlässen wie beispielsweise zur Einweihung des Haupttempels zu Teros mit dem Prägedatum 15. Juli 128 n. G. d. K. wurden vom Königshaus gesondert Münzen herausgegeben. Bis heute ist die Vielfalt enorm.

Die Zahlungsmittel der Königreiche meiner Pen-and-Paper Welt spiegeln häufig die jeweilige kulturelle Entwicklung des jeweiligen Landes wider. Manche Völker sind nicht über einen primitiven Tauschhandel hinausgekommen, während andere ein Münzwesen entwickeln konnten. Nach Gründung des Königreichs nahm die Weiterentwicklung des Münzwesens enorm an Fahrt auf, da der prosperierende Handel dieses erforderte. Jeder König wollte dieser seinen eigenen Stempel aufsetzen und ließ neue Münzen anfertigen. Über die Jahrhunderte sind manche Prägungen extrem selten geworden, während andere auch nach Jahrhunderten immer noch häufig anzufinden sind. Zu besonderen Anlässen wie beispielsweise zur Einweihung des Haupttempels zu Teros mit dem Prägedatum 15. Juli 128 n. G. d. K. wurden vom Königshaus gesondert Münzen herausgegeben. Bis heute ist die Vielfalt enorm.

Preise für Metalle
Gold: 100 Goldmünzen/Kilogramm
Edelstahl: 90 Goldmünzen/Kilogramm
Stahl 35 Goldmünzen/Kilogramm
Silber: 10 Goldmünzen/Kilogramm
Bronze: 1 Goldmünze/Kilogramm
Kupfer: 0,1 Goldmünzen/Kilogramm
Zinn: 0,01 Goldmünzen/Kilogramm

Zölle und Steuern in unterschiedlichster Form

Torsteuer für Warentransporte: Es gibt eine Torsteuer von drei bis acht Prozent des Warenwerts in jedem Dorf und jeder Stadt, die sowohl beim Betreten als auch Verlassen für alle Handelswaren genommen wird. Der Warenwert wird vom Handeltreibenden der Stadtwache, Turmwächtern etc. genannt, die die Angaben versuchen zu überprüfen. Ist der Händler wenig kooperativ oder unglaubwürdig, kann er teuer nach Schätzwert besteuert oder sogar länger aufgehalten werden. Der Händler ist in der Beweispflicht. Dieser Steuer kann er selbst dann nicht entgehen, wenn er nur durch einen Ort reist, ohne Rast zu machen. Das Gesetz verbietet ihm, einen Bogen um eine Stadt zu machen. Der Hintergrund ist der, dass die Städte auch für das Umland Sicherheit garantieren und dafür Gelder als Gegenleistung verlangen. Zuwiderhandlungen können hart bestraft werden. Die Stadtwache bzw. die Turmhüter führen das Geld zu 80 Prozent an die Krone ab, das übrige Geld fließt in den Säckel der Stadt bzw. des Dorfes.

Zollbemessung für Wege und Brücken
1 Reisender1 bis 3 Kupferstücke
1 Handkarren1 bis 3 Kupferstücke
1 Pony4 bis 6 Kupferstücke
1 Maultier7 bis 9 Kupferstücke
1 Pferd1 Bronzestück bis 1 Bronze- und 2 Kupferstücke
1 Ochse1 Bronze- und 3 Kupferstücke bis 1 Bronze- und 5 Kupferstücke
1 Ochsenkarren, offen1 Bronze- und 6 Kupferstücke bis 1 Bronze- und 8 Kupferstücke
1 Pferdekarren, offen1 Bronze- und 9 Kupferstücke bis 2 Bronze- und 1 Kupferstück
1 Wagen, offen2 Bronze- und 2 Kupferstücke bis 2 Bronze- und 4 Kupferstücke
1 Kutsche2 Bronze- und 5 Kupferstücke bis 2 Bronze- und 7 Kupferstücke
1 Wagen, geschlossen2 Bronze- und 8 Kupferstücke bis 3 Bronzestücke

Wege- und Brückenzoll: Zolleintreiber der Burggrafen (in der Regel Landsknechte) besetzen markante Wegepunkte (z. B. Steinbrücken) und treiben dort von Reisenden ganzjährig Zoll ein. Für die Unterkunft der Zolleintreiber ist gesorgt – zumeist existieren steinerne Zollhäuser, die je nach Bedeutung Platz für zwei bis zu einem Dutzend Mann bieten. Je nach Besiedelung und Zustand der Straßen können diese Zollstationen in einigen Fällen im Abstand von wenigen Kilometern stehen. Das trifft natürlich eher auf die im Landesinneren verlaufenden Straßen zu. Der Zoll fließt zu 100 Prozent in den Säckel des jeweiligen Burggrafen.

Steuern auf Grund, Boden, Haus und Vieh: Diese Steuern auf Eigentum belaufen sich jährlich auf circa fünf bis 15 Prozent. Besondere Situationen (zum Beispiel besondere Militärausgaben) können dazu führen, dass dieser Satz so stark schwankt. Die Steuer wird von Steuereintreibern für den jeweiligen Burggrafen vorgenommen. Die Hälfte der Einnahmen treten die Grafschaften an die Krone ab.

Steuern auf die Herstellung von Gütern: Auf zahlreiche Güter – insbesondere begehrte wie Wein – gibt es eine Herstellungssteuer. Steuereintreibung und Verteilung erfolgen wie bei der Steuer auf Grund und Boden.

Steuern auf Rechte: Für Rechte (zum Beispiel Marktrecht) werden Abgaben fällig, die die Steuereintreiber der Grafen von Nutznießern (zum Beispiel Marktständen) eintreiben und zu 80 Prozent an die Krone abführen.

Ausfuhr- und Einfuhrzölle: Werden Waren aus dem Königreich exportiert oder ins Königreich importiert, werden mehr oder weniger erhebliche Ausfuhr- bzw. Einfuhrzölle fällig. Die Höhe kann ein paar Prozente bis zu 100 Prozent ausmachen. Selbstverständlich existieren zu Steuerungszwecken auch Schutzzölle.